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Erziehungsbeistandschaft

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Die Beratung zielt auf eine längerfristige und lebensweltorientierte Problemlösung und hat aufsuchenden Charakter. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Erziehungsbeistandschaft richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder/Jugendlichen und deren Familien. Sie werden jeweils im Hilfeplanverfahren mit dem zuständigen Allgemeinen Sozialdienst als fallführender Stelle und den Betroffenen abgestimmt und vereinbart. Die Hilfe ist lebensfeldunterstützend und kann auch lebensfeldergänzend sein.

Erziehungsbeistandschaft:

  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Wiederherstellung förderlicher Beziehungen innerhalb der Familie
  • Unterstützung von entwicklungsadäquaten Ablösungsprozessen
  • Förderung des Selbsthilfepotentials

Zielt ab auf Kinder, Jugendliche und deren Familien mit unterschiedlichen Familienkonstellationen, die aufgrund von verschiedenen Konfliktsituationen (z. B. schulisch, familiär, emotional oder im sozialen Umfeld angesiedelt) Unterstützung benötigen.

Im Zentrum der Hilfe steht das Kind oder der Jugendliche. Die familiären Bindungen und Ressourcen zur Alltagsbewältigung müssen insoweit vorhanden sein.

Die Voraussetzung aller Hilfen besteht darin, dass die betroffenen einen Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft mitbringen. Es sollte grundlegend eine Motivation erkennbar sein, dass sie an den im Hilfeplan festgelegten Zielen interessiert sind und aktiv mitarbeiten wollen.  

Die Familien sollten ebenfalls grundlegend eine Bereitschaft haben, mit dem ambulanten Dienst zusammenzuarbeiten. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit kann jedoch vom Hilfeerbringer in den ersten Settings mit der Familie erarbeitet werden, wenn diese Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Hilfe haben sollten. Des Weiteren sollten die Eltern grundsätzlich in der Lage sein, ihre Kinder selbst zu betreuen. Außerdem sollten die Eltern an dem im Hilfeplan erarbeiteten Zielen mitarbeiten wollen