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Sozialpädagogisches Clearing Das Clearing ist ein Angebot für Familien, die sich in einer Krise bzw. einer ungeklärten Situation befinden und der Zusammenhalt innerhalb des Familiensystems gefährdet oder akut bedroht ist. Aufgrund der Vielschichtigkeit sowie der Lebenskomplexität ist eine Analyse notwendig. In diesen Fällen ist für das Jugendamt vor dem Clearingprozess der Auftrag oftmals unübersichtlich beziehungsweise unklar. Oft liegen in solchen Fällen über die Art der Hilfe keine eindeutigen, nachweisbaren Indikatoren vor. Das Clearing soll mit einem vereinfachten Hilfeplan und konkreten Fragestellungen den Bedarf der Familie / Minderjährigen klären und konkrete Fragestellungen beantworten. Sie soll zu einer passgerechten Hilfemaßnahme bzw. Hilfe zur Erziehung überleiten

Ambulantes Clearing:

  • Benennen und Dokumentieren der Fragestellung des Jugendamtes
  • Erarbeiten und Benennen der familiären und erzieherischen Situation (inkl. Dokumentation)
  • Einschätzung der Situation gem. § 8a, SGB VIII (inkl. Dokumentation)
  • Erarbeiten und Benennen der Möglichkeiten/Ressourcen der Familie (inkl. Dokumentation)
  • Sozioemotionale und pädagogische Diagnostik
  • Anteilig psychosoziale Diagnostik
  • Erarbeiten und Benennen einer geeigneten Hilfeform mit der Familie

Ziel

Für Familien mit unterschiedlicher Problemstruktur soll deren Hilfebedarf abgeklärt werden. Das Ambulante Clearing ist eine kurzfristige Intervention für ca. sechs Wochen und in Familien mit unklarer Sachlage zum Benennen der Art oder des Umfangs einer möglichen Hilfe einzusetzen. Das Ambulante Clearing ist ein Angebot, das dem Erkennen und Benennen der familiären und erzieherischen Situation dient. Es wird eingesetzt, wenn Hilfebedarf gesehen wird, jedoch noch Unklarheit über die Art der Hilfe besteht, oder wenn eine externe intensive Einschätzung nach § 8a KJHG erforderlich ist.

Die Voraussetzung aller Hilfen besteht darin, dass die betroffenen einen Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft mitbringen. Es sollte grundlegend eine Motivation erkennbar sein, dass sie an den im Hilfeplan festgelegten Zielen interessiert sind und aktiv mitarbeiten wollen.  

Die Familien sollten ebenfalls grundlegend eine Bereitschaft haben, mit dem ambulanten Dienst zusammenzuarbeiten. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit kann jedoch vom Hilfeerbringer in den ersten Settings mit der Familie erarbeitet werden, wenn diese Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Hilfe haben sollten. Desweiteren sollten die Eltern grundsätzlich in der Lage sein, ihre Kinder selbst zu betreuen. Außerdem sollten die Eltern an dem im Hilfeplan erarbeiteten Zielen mitarbeiten wollen.